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   LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06   

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https://dejure.org/2006,25118
LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06 (https://dejure.org/2006,25118)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26.09.2006 - 21 Qs 127/06 (https://dejure.org/2006,25118)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26. September 2006 - 21 Qs 127/06 (https://dejure.org/2006,25118)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).

    Soweit der Untersuchungsführer seine Beschwerde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1992 (BGHSt 38, S. 237 ff.) stützt, liegt dieser Entscheidung kein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Eine weitergehende Begründung zu fordern, würde die tatsächlichen Anforderungen an den Begründungsaufwand einer Sperrerklärung überspannen (vgl dazu auch BVerfGE 57, 250, 289; BVerfG, NStZ 2000, 151; BGHSt 29, 109, 113; BVerwGE, StV 1986, 523; LG Stuttgart, NStZ 1991, 551).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Eine weitergehende Begründung zu fordern, würde die tatsächlichen Anforderungen an den Begründungsaufwand einer Sperrerklärung überspannen (vgl dazu auch BVerfGE 57, 250, 289; BVerfG, NStZ 2000, 151; BGHSt 29, 109, 113; BVerwGE, StV 1986, 523; LG Stuttgart, NStZ 1991, 551).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Eine weitergehende Begründung zu fordern, würde die tatsächlichen Anforderungen an den Begründungsaufwand einer Sperrerklärung überspannen (vgl dazu auch BVerfGE 57, 250, 289; BVerfG, NStZ 2000, 151; BGHSt 29, 109, 113; BVerwGE, StV 1986, 523; LG Stuttgart, NStZ 1991, 551).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Eine weitergehende Begründung zu fordern, würde die tatsächlichen Anforderungen an den Begründungsaufwand einer Sperrerklärung überspannen (vgl dazu auch BVerfGE 57, 250, 289; BVerfG, NStZ 2000, 151; BGHSt 29, 109, 113; BVerwGE, StV 1986, 523; LG Stuttgart, NStZ 1991, 551).
  • LG Stuttgart, 08.05.1991 - 14 Qs 23/91
    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Eine weitergehende Begründung zu fordern, würde die tatsächlichen Anforderungen an den Begründungsaufwand einer Sperrerklärung überspannen (vgl dazu auch BVerfGE 57, 250, 289; BVerfG, NStZ 2000, 151; BGHSt 29, 109, 113; BVerwGE, StV 1986, 523; LG Stuttgart, NStZ 1991, 551).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Dies gilt selbst dann, wenn die Sperrerklärung fehlerhaft abgegeben worden ist (Nack, a.a.O, Rdnr. 31; BGH, St 38, 323; BGHSt 41, 36 m.w.N.).
  • LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00

    Ausgestaltung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen einen von einem

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).
  • KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89

    Zulässigkeit; Beschlagnahme; Behördenakten; Akten

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).
  • OLG Hamm, 27.07.1989 - 1 Vollz (Ws) 99/89
    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06
    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).
  • LG Darmstadt, 07.10.1988 - 9 Qs 691/88
  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Sie kann in jenen Fällen notwendige Voraussetzung sein, um beschlagnahmefähige Gegenstände überhaupt erst aufzuspüren (vgl. BGHSt 38, 237; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.11.2000 - 1 Ws 313/00 -, juris Rn. 12; LG Potsdam wistra 2007, 193; LG Fulda, Beschluss vom 06.05.2004 - 2 Qs 34/04 -, juris Rn. 30; LG Wuppertal NJW 1992, 770 f.; LG Oldenburg wistra 1990, 76 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, aaO, § 96 Rn 2 mwN; Kramer, NJW 1984, 1502, 1503; aA Menges in: LöweRosenberg, aaO, § 96 Rn 4 ff.).
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